Vor einigen Jahren wurden für die Grundschulen Schulwegpläne erstellt, die insbesondere auf Gefahrenstellen auf dem Schulweg aufmerksam machen sollen und den sichersten Schulweg zur jeweiligen Schule aufzeigen. Diese sind jedoch teilweise veraltet und/oder entsprechen nicht mehr den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes oder sie sind den Schulen nicht mehr hinlänglich bekannt. Auf Initiative der Zählgemeinschaft, durch uns angeschoben, hat die BVV beschlossen die Schulwegpläne jetzt zu aktualisieren. § 51 (7) Mobilitätsgesetz: „Die Bezirke erstellen Schulwegpläne für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen. Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen. Beim Neubau von Schulen sind notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit rechtzeitig durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu ergreifen. Innerhalb von einem Jahr sind Schulwegpläne zu erstellen.“
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