Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ein Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. Jeder Berliner Bezirk hat eine eigene BVV. Wir haben aus historischen Gründen eine zweigeteilte Verwaltung. 1920 wurde aus sieben Städten, 27 Gutsbezirken und 59 Landgemeinden die neue Stadt Berlin gebildet, die Fläche wuchs um die 13-fache Größe. Um den Ängsten der Kommunen und der Bürger*innen vor dem Verlust der kommunalen Identität und Selbstbestimmung entgegenzuwirken, blieben viele Verwaltungsaufgaben, welche die Bürger*innen direkt betrafen, in bezirklicher Verantwortung, die übergeordneten Aufgaben gingen an den Senat (früher Magistrat).

Die Bezirksverwaltung selber besteht aus dem Bezirksamt mit der Bezirksbürgermeister*in an der Spitze und den Stadträten mit denen ihnen zugewiesenen Ämtern. Die BVV wirkt als Teil der Verwaltung an der Regelung des bezirklichen Lebens mit. Sie hat u.a. die Aufgabe die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks auszuüben, beschließt den Bezirkshaushaltsplan und entscheidet über alle Aufgaben, die ihr zugewiesen werden. Die BVV ist kein „echtes“ Parlament, es kann keine Gesetze oder Verordnungen beschließen. Mit gestellten Anträgen regt sie gleichwohl das Verwaltungshandeln an und kann über alle Belange Auskunft verlangen. Die Bezirksverordneten der BVV werden gleichzeitig mit den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus mitgewählt. Ihre Wahlperiode ist deckungsgleich.

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